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Gesetz über die Rechtsverhältnisse der Mitglieder des Deutschen Bundestages (Abgeordnetengesetz – AbgG)

vom 21. Februar 1996 (BGBl. I S. 326), zuletzt geänd. d. Art. 1 d. G vom 28. Oktober 2025 (BGBl. 2025 I Nr. 258) – Auszug –

Zitierfähig mit Smartlink: https://www.gkoeddigital.de/gkoed_01_d_0055

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