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Gesetz über die Gewährung jährlicher Sonderzahlungen
vom 12. November 2003 ( GVOBl. Schl.-H. S. 546), zuletzt geänd. d. Art. 4 d. G vom 21. Juli 2016 (GVOBl. Schl.-H. S. 597, 608)
Zitierfähig mit Smartlink: https://www.gkoeddigital.de/gkoed_03_g_0150_03
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