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Gesetz über die Entschädigung für Strafverfolgungsmaßnahmen (StrEG)
Vom 8. März 1971 (BGBl. I 157), geänd. durch das 1. SED-UnBerG 1992 (BGBl. I 1814), Art. 14 G zur Einführung des Euro in Rechtspflegegesetzen und in Gesetzen des Straf- und Ordnungswidrigkeitenrechts, zur Änderung der Mahnvordruckverordnungen sowie zur Änderung weiterer Gesetze 2001 (BGBl. I 3574, 3577), Art. 1 Zweites G zur Änderung des Gesetzes über die Entschädigung für Strafverfolgungsmaßnahmen 2009 (BGBl. I 2478), zuletzt durch Art. 22 G über die weitere Bereinigung von Bundesrecht 2010 (BGBl. I 1864,1866).
Zitierfähig mit Smartlink: https://www.gkoeddigital.de/gkoed_02_d_0415
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