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Gerichtsverfassungsgesetz (GVG)
in der Fassung der Bekanntmachung vom 9. Mai 1975 (BGBl. I 1077), zuletzt geändert durch Art. 3 Gesetz zur Regelung der Wertgrenze für die Nichtzulassungsbeschwerde in Zivilsachen, zum Ausbau der Spezialisierung bei den Gerichten sowie zur Änderung weiterer prozessrechtlicher Vorschriften vom 12. Dezember 2019 (BGBl. I S. 2633, 2634).
Zitierfähig mit Smartlink: https://www.gkoeddigital.de/gkoed_02_d_0120
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