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Erholungsurlaubsanspruch für Tarifbeschäftigte des Bundes bei unbezahltem Sonderurlaub nach § 28 Tarifvertrag für den öffentlichen Dienst (TVöD)
Hinweise zu den Urteilen des Bundesarbeitsgerichts (BAG) vom 19. März 2019 9 AZR 315/17 sowie 9 AZR 406/17 und vom 21. Mai 2019 – 9 AZR 259/18
Zitierfähig mit Smartlink: https://www.gkoeddigital.de/gkoed_04_e_0026_a_an03
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