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Deutsches Richtergesetz (DRiG)
i. d. F. der Bekanntm. vom 19. April 1972 (BGBl. I 713), Art. 9 G zur Regelung hybrider und virtueller Versammlungen … sowie zur Änderung weiterer Vorschriften pp. 2024 (BGBl. I Nr. 320 S. 11).
Zitierfähig mit Smartlink: https://www.gkoeddigital.de/gkoed_02_d_0122
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