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Bundesnotarordnung (BNotO)
vom 24. Februar 1961 (BGBl. I 97), auf dem Stand der Änderungen durch das Dritte Gesetz zur Änderung der Bundesnotarordnung und anderer Gesetze vom 31. August 1998 (BGBl. I 2585), zuletzt durch Art. 3 G zur Stärkung
der Aufsicht bei Rechtsdienstleistungen und zur Änderung weiterer Vorschriften 2023 (BGBl. I Nr. 64).
Zitierfähig mit Smartlink: https://www.gkoeddigital.de/gkoed_02_d_0300
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