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Bundesdisziplinarordnung (BDO)
in der Fassung vom 20. Juli 1967 (BGBl I S. 725), zuletzt geändert durch Gesetz vom 29.6.1998 (BGBl I S. 984), abgelöst durch das am 1.1.2002 in Kraft getretene Bundesdisziplinargesetz (BDG) vom 9. Juli 2001 (BGBl I S. 1510). Die alte BDO gilt übergangsweise noch fort, wenn ein förmliches Disziplinarverfahren durch behördliche Einleitungsverfügung nach § 33 BDO vor dem 1.1.2002 bereits eingeleitet war.
Zitierfähig mit Smartlink: https://www.gkoeddigital.de/gkoed_02_xd_0050
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