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Bayerisches Personalvertretungsgesetz (BayPVG)

in der Fassung der Bekanntmachung vom 11. November 1986 (GVBl. S. 349) zuletzt geändert durch § 1 des Gesetzes vom 7. Juli 2023 (GVBl. S. 318)

Zitierfähig mit Smartlink: https://www.gkoeddigital.de/gkoed_05_d_0802

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