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Allgemeines Gleichbehandlungsgesetz (AGG)
in der Fassung des Art. 1 des Gesetzes zur Umsetzung europäischer Richtlinien zur Verwirklichung des Grundsatzes der Gleichbehandlung vom 14. August 2006 (BGBl. I S. 1897), zuletzt geändert durch Gesetz vom 22. Dezember 2023 (BGBl. I 2023 Nr. 414)
Zitierfähig mit Smartlink: https://www.gkoeddigital.de/gkoed_01_d_0250
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