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99 bergangsvorschrift aus Anlass des Einsatzversorgungs- Verbesserungsgesetzes
Die Vorschrift ist durch Art. 4 Nr. 3 des Einsatzversorgungs-Verbesserungsgesetzes (EinsatzVVerbG) vom 5. Dezember 2011 (BGBl. I S. 2458, 2462) eingefügt worden.
Zitierfähig mit Smartlink: https://www.gkoeddigital.de/gkoed_01_yk_0099
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