• Schreiben Sie uns!
  • Seite empfehlen
  • Druckansicht

§ 96 Einleitungsverfügung

§ 96 übernimmt mit redaktionellen Anpassungen, unter anderem an die geschlechtergerechte Sprache, die Regelungen des bisherigen § 93 WDO.

Zitierfähig mit Smartlink: https://www.gkoeddigital.de/gkoed_01_yw_0096

Ihr Zugang zur Datenbank "Gesamtkommentar Öffentliches Dienstrecht"
  • Sie sind bereits Kunde der Datenbank "Gesamtkommentar Öffentliches Dienstrecht" dann melden Sie sich bitte im Kundenlogin an.
  • Möchten auch Sie Kunde der Datenbank "Gesamtkommentar Öffentliches Dienstrecht" werden, dann bestellen Sie Ihren Zugang noch heute.
Infodienst

Stets auf dem Laufenden – mit dem kostenlosen Infodienst!

Ihre E-Mail-Adresse: