Stets auf dem Laufenden – mit dem kostenlosen Infodienst!
90 Unzulssigkeit der Verhaftung
§ 90 knüpft mit einer redaktionellen Anpassung an die geschlechtergerechte Sprache an den bisherigen § 87 WDO an. Die Formulierung wird angepasst, um zu verdeutlichen, dass es sich um ein gesetzliches Verbot handelt.
Zitierfähig mit Smartlink: https://www.gkoeddigital.de/gkoed_01_yw_0090
- Sie sind bereits Kunde der Datenbank "Gesamtkommentar Öffentliches Dienstrecht" dann melden Sie sich bitte im Kundenlogin an.
- Möchten auch Sie Kunde der Datenbank "Gesamtkommentar Öffentliches Dienstrecht" werden, dann bestellen Sie Ihren Zugang noch heute.



