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§ 9 Voraussetzungen für die Berufungen

� 9 bezeichnet die Grundvoraussetzungen f�r die Begr�ndung aller Richterverh�ltnisse. Die Vorschrift entspricht weitgehend � 7 BBG und � 7 BeamtStG. Sie z�hlt die Berufungsvoraussetzungen nicht abschlie�end auf. Weitere Voraussetzungen ergeben sich mittelbar aus den Nichtigkeits- und R�cknahmegr�nden der �� 18, 19 sowie den Entlassungs- und Beendigungsgr�nden der �� 21, 24. Liegen derartige Gr�nde schon im Zeitpunkt der Ernennung erkennbar vor, hindern sie notwendig schon die Berufung des Richters (vgl. im �brigen Rz 25ff.).

Zitierfähig mit Smartlink: https://www.gkoeddigital.de/gkoed_01_t_0009

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