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§ 9 Vergütungsgruppenzulagen

Wie die Sicherung von Aufstiegsexspektanzen nach § 8, entspricht auch die Absicherung bezogener und erwarteter Vergütungsgruppenzulagen für übergeleitete Angestellte in § 9 nach Maßgabe des abweichenden Inkrafttretens der Regelung im TVÜ-Bund/VKA. Auf die Erläuterungen bei F § 9 wird daher verwiesen. Zusätzlich sind die Protokollerklärungen zu Absatz 4 zu beachten.

Zitierfähig mit Smartlink: https://www.gkoeddigital.de/gkoed_04_g_0009

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