• Schreiben Sie uns!
  • Seite empfehlen
  • Druckansicht

§ 9 Eid und feierliches Gelöbnis

§ 9 regelt mit dem Diensteid und dem feierlichen Gelöbnis die besonderen militärischen Formen der feierlichen Pflichtenbeteuerung, die allerdings nur deklaratorische Bedeutung für die unabhängig davon entstandenen Pflichten der Soldaten haben; ihre Bedeutung liegt im ethischen Bereich. Umstrit- ten ist aber, wieweit diese Regelung verfassungsrechtlich legitimiert oder überhaupt sinnvoll ist (vgl. u. ä. Stauf NZWehrr. 1978, 92, 94; Berg ZRP 1971, 79, 81; andererseits Dade, Fahneneid und feierliches Gelöbnis, Diss. Kiel 1970, 96, 100). Der Erlaß „Diensteid und feierliches Gelöbnis“ (ZDv 14/5 Teil B Nr. 193 und ZDv 10/8 Kap. 1 regelt die Ausführung dieser Vorschrift.

Zitierfähig mit Smartlink: https://www.gkoeddigital.de/gkoed_01_yk_0009

Ihr Zugang zur Datenbank "Gesamtkommentar Öffentliches Dienstrecht"
  • Sie sind bereits Kunde der Datenbank "Gesamtkommentar Öffentliches Dienstrecht" dann melden Sie sich bitte im Kundenlogin an.
  • Möchten auch Sie Kunde der Datenbank "Gesamtkommentar Öffentliches Dienstrecht" werden, dann bestellen Sie Ihren Zugang noch heute.
Dieses Dokument einzeln kaufen
  • schnell informieren: downloaden und lesen
  • auf Wissen vertrauen: geprüfte Fachinformation als PDF
  • bequem zahlen: Zahlung gegen Rechnung, durch Bankeinzug oder per Kreditkarte
€ 10,91 *) PDF | 5 Seiten

*) inkl. gesetzlicher MwSt.
Infodienst

Stets auf dem Laufenden – mit dem kostenlosen Infodienst!

Ihre E-Mail-Adresse: