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§ 9 Auswahlkriterien

§ 9 BBG i.d.F. v. 5.2.2009 löste den bisherigen § 8 Abs. 1 S. 2 und 3 BBG i.d.F. v. 31.3.1999, geändert durch Gesetz v. 14.8.2006 (BGBl. I S. 1897) ab. Die im früheren § 8 Abs. 1 S. 1, Abs. 2 und 3 BBG enthaltenen Bestimmungen über die Stellenausschreibung wurden durch den neuen § 8 BBG ersetzt.

Zitierfähig mit Smartlink: https://www.gkoeddigital.de/gkoed_01_l_0009

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