• Schreiben Sie uns!
  • Seite empfehlen
  • Druckansicht

§ 86 (aufgehoben)

0§ 86 ArbGG F. 1953 wurde mit Wirkung zum 1. 7. 1979 aufgehoben durch Art. 1 Nr. 60 der ArbGG-Novelle 1979 (Gesetz zur Beschleunigung und Bereinigung des arbeitsgerichtlichen Verfahrens vom 21. 5. 1979, BGBl. I S. 545).

Zitierfähig mit Smartlink: https://www.gkoeddigital.de/gkoed_05_l_0086

Ihr Zugang zur Datenbank "Gesamtkommentar Öffentliches Dienstrecht"
  • Sie sind bereits Kunde der Datenbank "Gesamtkommentar Öffentliches Dienstrecht" dann melden Sie sich bitte im Kundenlogin an.
  • Möchten auch Sie Kunde der Datenbank "Gesamtkommentar Öffentliches Dienstrecht" werden, dann bestellen Sie Ihren Zugang noch heute.
Dieses Dokument einzeln kaufen
  • schnell informieren: downloaden und lesen
  • auf Wissen vertrauen: geprüfte Fachinformation als PDF
  • bequem zahlen: Zahlung gegen Rechnung, durch Bankeinzug oder per Kreditkarte
€ 5,56 *) PDF | 2 Seiten

*) inkl. gesetzlicher MwSt.
Infodienst

Stets auf dem Laufenden – mit dem kostenlosen Infodienst!

Ihre E-Mail-Adresse: