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§ 86 (aufgehoben)
0§ 86 ArbGG F. 1953 wurde mit Wirkung zum 1. 7. 1979 aufgehoben durch Art. 1 Nr. 60 der ArbGG-Novelle 1979 (Gesetz zur Beschleunigung und Bereinigung des arbeitsgerichtlichen Verfahrens vom 21. 5. 1979, BGBl. I S. 545).
Zitierfähig mit Smartlink: https://www.gkoeddigital.de/gkoed_05_l_0086
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