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§ 85 Ordentliche Kündigung
Die Vorschrift ersetzt § 79 Abs. 1, 2 und 4 a. F. Amtliche Begründung dazu s. BT-Drs 19/ 26820, S. 128.
Zitierfähig mit Smartlink: https://www.gkoeddigital.de/gkoed_05_g_0085
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