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§ 82 (Zuständigkeit der Stufenvertretungen und des Gesamtpersonalrates)
Die Vorschrift wurde ersetzt durch § 92 Abs. 1, 2 n. F. (Abs. 1, 2), § 95 n. F. (Abs. 3), § 92 Abs. 3 n. F. und § 95 n. F. (Abs. 4) sowie § 92 Abs. 4 n. F. (Abs. 5);
Zitierfähig mit Smartlink: https://www.gkoeddigital.de/gkoed_05_k_0082
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