Stets auf dem Laufenden – mit dem kostenlosen Infodienst!
§ 8 Bewährungs- und Fallgruppenaufstiege
Die neue Entgeltordnung des TVD will keine Bewhrungs- oder Ttigkeitsaufstiege bei unvernderter Ttigkeit mehr vorsehen, auch keine Quasi- Aufstiege in Gestalt von nach Zeitablauf zustehenden Vergtungsgruppenzulagen. Fr die Arbeiter ist das bereits bei der Bemessung der Tabellenentgelte in Verbindung mit der Entgeltgruppen-berleitung bercksichtigt. Das gilt in gewissem Umfang auch fr Angestellte; wo es als nicht hinreichend angesehen wurde, soll den Angestellten jedoch nach differenzierten Regelungen eine verfestigte Aufstiegsexpektanz als Besitzstand nach Magabe des 8 (Aufstiege) und 9 (Vergtungsgruppenzulagen) erhalten werden. Die Regelungen sind mit den nderungstarifvertrgen vom 31.3.2008 noch erweitert worden.
Zitierfähig mit Smartlink: https://www.gkoeddigital.de/gkoed_04_f_0008
- Sie sind bereits Kunde der Datenbank "Gesamtkommentar Öffentliches Dienstrecht" dann melden Sie sich bitte im Kundenlogin an.
- Möchten auch Sie Kunde der Datenbank "Gesamtkommentar Öffentliches Dienstrecht" werden, dann bestellen Sie Ihren Zugang noch heute.
- schnell informieren: downloaden und lesen
- auf Wissen vertrauen: geprüfte Fachinformation als PDF
- bequem zahlen: Zahlung gegen Rechnung, durch Bankeinzug oder per Kreditkarte



