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§ 79 Unterhaltsbeitrag bei Entfernung aus dem Beamtenverhältnis oder bei Aberkennung des Ruhegehalts
Regelt die Vorschrift Fragen der Zahlung des Unterhaltsbeitrages nach § 10 Abs. 3 sowie § 12 Abs. 2, ist hierzu nicht nur die Rechtsentwicklung wissenswert, weil sich vielfach früheres Recht erhalten hat (Rz 4 ff.), sondern gerade auch das Recht der Nachversicherung (Rz 22), das außerhalb des Disziplinarrechts steht, doch aber – wie Abs. 2 aufzeigt (Rz 33) – Bezug zu diesem hat.
Zitierfähig mit Smartlink: https://www.gkoeddigital.de/gkoed_02_m_0079
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