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§ 77a Übergangsregelung aus Anlass des Professorenbesoldungsneuregelungsgesetzes
§ 77a regelt Übergangsvorschriften aus Anlass des Professorenbesoldungsneuregelungsgesetzes vom 11.6.2013 (BGBl. I S. 1514). Durch dieses wurden die W 2- und W 3-Grundgehälter angehoben sowie eine Konsumtion bisheriger Leistungsbezüge eingeführt, ausführlich dazu K § 32 Rz 12 ff., 26ff.
Zitierfähig mit Smartlink: https://www.gkoeddigital.de/gkoed_03_k_0077a
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