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§ 77 (Ausnahmen von der Mitbestimmung in Personalangelegenheiten, Versagungskatalog)

Die Vorschrift wurde ersetzt durch § 78 Abs. 3, 4 n. F. (Abs. 1) sowie § 78 Abs. 5 n. F. (Abs. 2); zum aktuellen Rechtsstand s. G § 78.

Zitierfähig mit Smartlink: https://www.gkoeddigital.de/gkoed_05_k_0077

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