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§ 72 Arbeitszeit, Mehrarbeit

Beim Regelungsgegenstand „Arbeitszeit“ wird besonders deutlich, welchem Wandel die Grundstrukturen des Berufsbeamtentums innerhalb seiner ca. 100-jährigen Geschichte unterworfen waren. Dabei lässt sich erkennen, dass das Beamtenverhältnis aus der dem Dienstherrn auch persönlich zuzuordnenden Unterwerfung des Beamten nunmehr zu einem Dienstverhältnis, wenn auch auf besonderer Art, geworden ist, bei dem öffentliche Interessen und die Verpflichtung gegenüber dem Gemeinwohl Charakteristika und Abgrenzungsmerkmale im Vergleich zu anderen Dienstverhältnissen darstellen.

Zitierfähig mit Smartlink: https://www.gkoeddigital.de/gkoed_01_k_0072

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