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§ 68 Vermögenswirksame Leistungen (aufgehoben)
Die Vorschrift des § 68 ist durch die Regelung in Art. 2 Nr. 49 des Gesetzes zur Neuordnung und Modernisierung des Bundesdienstrechts – DNeuG – vom 5. Februar 2009 mit Wirkung vom 12. Februar 2009 (Art. 17 Abs. 11 S. 1 DNeuG) aufgehoben worden. Zur Begründung s. BTDrucks. 16/7076, S. 147.
Zitierfähig mit Smartlink: https://www.gkoeddigital.de/gkoed_03_k_0068
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