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§ 63 Hilfeleistungen im Innern

Für die Hilfeleistung im Innern als Form der Wehrdienstleistung gab es nach dem Wehrpflicht- und dem Soldatengesetz früher keine eigenständige gesetzliche Grundlage. Auf Grund der durch die Ereignisse des 11. September 2001 grundlegend veränderten Sicherheitslage legten die Verteidigungspolitischen Richtlinien des BMVg vom 31. Mai 2003 den Auftrag, die Aufgaben und die Fähigkeiten der Bundeswehr neu fest. Danach sollten die Streitkräfte im Rahmen der geltenden Gesetze immer dann zur Verfügung stehen, wenn nur sie über die erforderlichen Fähigkeiten verfügen oder wenn der Schutz der Bürgerinnen und Bürger sowie kritischer Infrastruktur nur durch die Bundeswehr geleistet werden kann (BTDrucks. 15/4485 S. 30).

Zitierfähig mit Smartlink: https://www.gkoeddigital.de/gkoed_01_yk_0063

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