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§ 63 Herabsetzung in der Besoldungsgruppe
§ 63 entspricht mit redaktionellen Anpassungen, unter anderem an die geschlechtergerechte Sprache, dem bisherigen § 61 WDO.
Zitierfähig mit Smartlink: https://www.gkoeddigital.de/gkoed_01_yw_0063
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