Startseite » Inhalt » Personalvertretungsrecht des Bundes und der Länder » § 60 Zeitpunkt, Dienstbefreiung, Bezüge, Fahrtkosten
  • Schreiben Sie uns!
  • Seite empfehlen
  • Druckansicht

§ 60 Zeitpunkt, Dienstbefreiung, Bezüge, Fahrtkosten

Die Vorschrift enthält Bestimmungen über die zeitliche Lage der Personalversammlungen, die Ansprüche auf Fortzahlung der Dienstbezüge oder des Arbeitsentgeltes, die Dienstbefreiung sowie die Erstattung von Kosten, soweit sie Teilnehmern an einer Personalversammlung entstehen. Dabei werden für ordentliche sowie auf Wunsch der Leitung stattfindende außerordentliche Personalversammlungen weitergehende Rechtsansprüche geschaffen und diese so privilegiert.

Zitierfähig mit Smartlink: https://www.gkoeddigital.de/gkoed_05_g_0060

Ihr Zugang zur Datenbank "Gesamtkommentar Öffentliches Dienstrecht"
  • Sie sind bereits Kunde der Datenbank "Gesamtkommentar Öffentliches Dienstrecht" dann melden Sie sich bitte im Kundenlogin an.
  • Möchten auch Sie Kunde der Datenbank "Gesamtkommentar Öffentliches Dienstrecht" werden, dann bestellen Sie Ihren Zugang noch heute.
Dieses Dokument einzeln kaufen
  • schnell informieren: downloaden und lesen
  • auf Wissen vertrauen: geprüfte Fachinformation als PDF
  • bequem zahlen: Zahlung gegen Rechnung, durch Bankeinzug oder per Kreditkarte
€ 20,81 *) PDF | 20 Seiten

*) inkl. gesetzlicher MwSt.
Infodienst

Stets auf dem Laufenden – mit dem kostenlosen Infodienst!

Ihre E-Mail-Adresse: