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§ 6 Frist und Form der Beschwerde

Die Vorschrift enthält die Regelungen über die förmlichen Zulässigkeitsvoraussetzungen Frist und Form einer Beschwerde. Die Fristenregelungen unterscheiden sich dadurch von entsprechenden Vorschriften in anderen Verfahrensordnungen, dass bei einer Beschwerde mit der Nachtfrist und der Beschwerdefrist zwei Fristen zu beachten sind und dass die Möglichkeit, eine Beschwerde einzulegen, nicht mit dem Beginn der Beschwerdefrist zusammenfällt (dazu Rz 15).

Zitierfähig mit Smartlink: https://www.gkoeddigital.de/gkoed_01_yo_0006

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