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§ 57 Behelfsvollzug bei Disziplinararrest und strengem Disziplinararrest
§ 57 entspricht mit redaktionellen Anpassungen an die geschlechtergerechte Sprache und einer Folgeänderung zu § 22 dem bisherigen § 55 WDO. In die Überschrift wird der strenge Disziplinararrest aufgenommen.
Zitierfähig mit Smartlink: https://www.gkoeddigital.de/gkoed_01_yw_0057
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