Startseite » Inhalt » Beamtenrecht des Bundes und der Länder, Richterrecht und Wehrrecht » § 54 Hingabe an den Beruf; achtungswürdiges Verhalten
  • Schreiben Sie uns!
  • Seite empfehlen
  • Druckansicht

§ 54 Hingabe an den Beruf; achtungswürdiges Verhalten

§ 54 bildet einen Teilkomplex des allgemeinen Pflichtenrahmens des Beamten. Er enthält Generalklauseln sowohl für die Berufsausübung als auch für das allgemeine Verhalten innerhalb und außerhalb des Dienstes, dem ebenfalls eine berufsbezogene Relevanz beigemessen wird. Der Pflichtenrahmen des § 54 zählt zu den hergebrachten Grundsätzen des Berufsbeamtentums, unabhängig davon, inwieweit die einzelnen Pflichten expressis verbis konkretisiert wurden. Dies gilt gleichermaßen für die Dienstleistungspflicht wie die allgemeinen Verhaltenspflichten.

Zitierfähig mit Smartlink: https://www.gkoeddigital.de/gkoed_01_k_0054

Ihr Zugang zur Datenbank "Gesamtkommentar Öffentliches Dienstrecht"
  • Sie sind bereits Kunde der Datenbank "Gesamtkommentar Öffentliches Dienstrecht" dann melden Sie sich bitte im Kundenlogin an.
  • Möchten auch Sie Kunde der Datenbank "Gesamtkommentar Öffentliches Dienstrecht" werden, dann bestellen Sie Ihren Zugang noch heute.
Dieses Dokument einzeln kaufen
  • schnell informieren: downloaden und lesen
  • auf Wissen vertrauen: geprüfte Fachinformation als PDF
  • bequem zahlen: Zahlung gegen Rechnung, durch Bankeinzug oder per Kreditkarte
€ 27,12 *) PDF | 75 Seiten

*) inkl. gesetzlicher MwSt.
Infodienst

Stets auf dem Laufenden – mit dem kostenlosen Infodienst!

Ihre E-Mail-Adresse: