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§ 54 Beendigungsgründe
Die Vorschaltregelung des § 54 für die Beendigung des Dienstverhältnisses eines Soldaten auf Zeit entspricht dem § 43 für Berufssoldaten (vgl. Yk § 43 Rz 1), sie ist ebenfalls unvollständig (vgl. Rz 5, 9).
Zitierfähig mit Smartlink: https://www.gkoeddigital.de/gkoed_01_yk_0054
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