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§ 54 (Amtszeit und Geschäftsführung)
Die Vorschrift wurde ersetzt durch § 90 S. 1 n. F., § 91 n. F. (Abs. 1) sowie § 90 S. 2 n. F. (Abs. 2); zum aktuellen Rechtsstand s. G § 90, 91.
Zitierfähig mit Smartlink: https://www.gkoeddigital.de/gkoed_05_k_0054
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