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§ 51 Vollstreckung von Disziplinarbußen

Zur Festsetzung der Disziplinarbuße s. Yt § 24, zur Vollstreckung von Disziplinarbußen im Zusammenhang mit dem Entlassungstag § 56 Abs. 1 und 3; Verfahrensrichtlinien bei der Vollstreckung von Disziplinarbußen finden sich in ZDv 14/3 B 136.

Zitierfähig mit Smartlink: https://www.gkoeddigital.de/gkoed_01_yt_0051

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