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§ 50 (Zeitliche Lage der Personalversammlung)
Die Vorschrift wurde ersetzt § 60 Abs. 1 S. 1 n. F. (Abs. 1 S. 1), § 60 Abs. 3 durch n. F. (Abs. 1 S. 2), § 60 Abs. 2 n. F. (Abs. 1 S. 3), § 60 Abs. 4 n. F. (Abs. 1 S. 4) sowie § 60 Abs. 1 S. 2 n. F. (Abs. 2);
Zitierfähig mit Smartlink: https://www.gkoeddigital.de/gkoed_05_k_0050
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