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§ 4a (weggefallen)
Die Vorschrift, die die Berechtigung zum Tragen der Uniform außerhalb eines Wehrdienstverhältnisses regelte, ist durch Art. 9 Nr. 3 des Gesetzes zur Begleitung der Reform der Bundeswehr (Bundeswehrreform-Begleitgesetz – BwRef- BeglG) vom 21. Juli 2012 (BGBl. I S. 1583) aufgehoben worden. Die entsprechende Regelung findet sich jetzt in § 3 des Gesetzes über die Rechtsstellung der Reservistinnen und Reservisten der Bundeswehr (Reservistinnen- und Reservistengesetz – ResG) 1 vom 21. Juli 2012 (BGBl. I S. 1583).
Zitierfähig mit Smartlink: https://www.gkoeddigital.de/gkoed_01_yk_0004a
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