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§ 49 (Ordentliche und außerordentliche Personalversammlung)

Die Vorschrift wurde ersetzt durch § 59 Abs. 1 n. F. (Abs. 1), § 59 Abs. 2 S. 1 n. F. (Abs. 2) sowie § 59 Abs. 3 n. F. (Abs. 3);

Zitierfähig mit Smartlink: https://www.gkoeddigital.de/gkoed_05_k_0049

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