Stets auf dem Laufenden – mit dem kostenlosen Infodienst!
§ 45 Sprechstunden
Die Vorschrift geht in Absatz 1 zurück auf § 43 PersVG 1955. Sprechstunden gehören damit zu den traditionellen Kerninstrumenten der Personalvertretung. Die Regelung war allerdings beschränkt auf Dienststellen mit mehr als 100 Beschäftigten und sah allein die Einrichtung von Sprechstunden während der Arbeitszeit im Einvernehmen mit der Dienststelle vor.
Zitierfähig mit Smartlink: https://www.gkoeddigital.de/gkoed_05_g_0045
- Sie sind bereits Kunde der Datenbank "Gesamtkommentar Öffentliches Dienstrecht" dann melden Sie sich bitte im Kundenlogin an.
- Möchten auch Sie Kunde der Datenbank "Gesamtkommentar Öffentliches Dienstrecht" werden, dann bestellen Sie Ihren Zugang noch heute.
- schnell informieren: downloaden und lesen
- auf Wissen vertrauen: geprüfte Fachinformation als PDF
- bequem zahlen: Zahlung gegen Rechnung, durch Bankeinzug oder per Kreditkarte