Stets auf dem Laufenden – mit dem kostenlosen Infodienst!
§ 44 Kostentragungspflicht
Wie 37 fr das Ausgangsverfahren (M 37 Rz 4), so regelt 44 fr das zum behrdlichen Disziplinarverfahren rechnende Widerspruchsverfahren, wer die in diesem Rechtsbehelfsverfahren entstandenen Auslagen des Dienstherrn und Aufwendungen des (Ruhestands-) Beamten trgt. Ist 44 wie 37 mit Kostentragungspflicht berschrieben, knnen wegen der Gebhrenfreiheit auch des Widerspruchsverfahrens (Rz 18) Gebhren als solche (Kostenbegriffe, s. wie M 37 Rz 3) nicht anfallen.
Zitierfähig mit Smartlink: https://www.gkoeddigital.de/gkoed_02_m_0044
- Sie sind bereits Kunde der Datenbank "Gesamtkommentar Öffentliches Dienstrecht" dann melden Sie sich bitte im Kundenlogin an.
- Möchten auch Sie Kunde der Datenbank "Gesamtkommentar Öffentliches Dienstrecht" werden, dann bestellen Sie Ihren Zugang noch heute.
- schnell informieren: downloaden und lesen
- auf Wissen vertrauen: geprüfte Fachinformation als PDF
- bequem zahlen: Zahlung gegen Rechnung, durch Bankeinzug oder per Kreditkarte



