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§ 43 Leitung der Wahl
§ 43 ging wortgleich aus § 44 PersVWO 1955 hervor. Die Vorschrift ist bisher nicht geändert worden. Zum Betriebsverfassungsrecht s. H § 32 Rz 1c.
Zitierfähig mit Smartlink: https://www.gkoeddigital.de/gkoed_05_h_0043
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