• Schreiben Sie uns!
  • Seite empfehlen
  • Druckansicht

§ 43 Beendigungsgründe

Die Vorschrift entspricht den §§ 30 BBG, 21 BeamtStG, wobei diese den Beendigungsgrund nach Abs. 1 nicht in einem gesonderten Absatz geregelt haben. Im Übrigen entsprechen die Beendigungsgründen (Abs. 2) weitgehend den beamtenrechtlichen Normen. Das Dienstverhältnis der Beamten enthält jedoch keine Regelung zur Umwandlung, welche für Berufssoldaten in § 45a geregelt ist. Bei § 43 handelt es sich um eine abschließende Aufzählungsnorm, die ihrerseits keinen eigenen Regelungsgehalt innehat. Sie regelt weder konkrete Tatbestandsvoraussetzungen für eine Beendigung noch die entsprechenden Rechtsfolgen.

Zitierfähig mit Smartlink: https://www.gkoeddigital.de/gkoed_01_yk_0043

Ihr Zugang zur Datenbank "Gesamtkommentar Öffentliches Dienstrecht"
  • Sie sind bereits Kunde der Datenbank "Gesamtkommentar Öffentliches Dienstrecht" dann melden Sie sich bitte im Kundenlogin an.
  • Möchten auch Sie Kunde der Datenbank "Gesamtkommentar Öffentliches Dienstrecht" werden, dann bestellen Sie Ihren Zugang noch heute.
Dieses Dokument einzeln kaufen
  • schnell informieren: downloaden und lesen
  • auf Wissen vertrauen: geprüfte Fachinformation als PDF
  • bequem zahlen: Zahlung gegen Rechnung, durch Bankeinzug oder per Kreditkarte
€ 8,24 *) PDF | 3 Seiten

*) inkl. gesetzlicher MwSt.
Infodienst

Stets auf dem Laufenden – mit dem kostenlosen Infodienst!

Ihre E-Mail-Adresse: