Startseite » Inhalt » Beamtenrecht des Bundes und der Länder, Richterrecht und Wehrrecht » § 43 Antrag auf Versetzung in den Ruhestand wegen Dienstunfähigkeit
  • Schreiben Sie uns!
  • Seite empfehlen
  • Druckansicht

§ 43 Antrag auf Versetzung in den Ruhestand wegen Dienstunfähigkeit

a)  § 43 enthält die Verfahrensregelung für die Versetzung in den Ruhestand nach § 42 auf Antrag des Beamten (vgl. K § 42 Rz 35). Das Verfahren ist einfacher gestaltet als das Verfahren auf Betreiben des Dienstherrn nach § 44, weil der die Versetzung selbst beantragende Beamte weniger schutzwürdig erscheint und weil bei diesem Verfahren nicht in gleicher Weise wie beim Zwangspensionierungsverfahren der Konflikt vorprogrammiert ist. b)  Durch das Versorgungsänderungsgesetz 2001 vom 20. 12. 2001 (BGBl. I S. 3926) wurde der Begriff „amtsärztliches Gutachten“ durch den Begriff „ärztliches Gutachten“ ersetzt, der Begriff aber mit der Verweisung auf § 46a letztlich in eine eher stringentere Bindung an das amtsärztliche Gutachten gebracht als nach der vorausgegangenen Rechtslage. Näheres s. K § 46a Rz 2.

Zitierfähig mit Smartlink: https://www.gkoeddigital.de/gkoed_01_k_0043

Ihr Zugang zur Datenbank "Gesamtkommentar Öffentliches Dienstrecht"
  • Sie sind bereits Kunde der Datenbank "Gesamtkommentar Öffentliches Dienstrecht" dann melden Sie sich bitte im Kundenlogin an.
  • Möchten auch Sie Kunde der Datenbank "Gesamtkommentar Öffentliches Dienstrecht" werden, dann bestellen Sie Ihren Zugang noch heute.
Dieses Dokument einzeln kaufen
  • schnell informieren: downloaden und lesen
  • auf Wissen vertrauen: geprüfte Fachinformation als PDF
  • bequem zahlen: Zahlung gegen Rechnung, durch Bankeinzug oder per Kreditkarte
€ 10,91 *) PDF | 5 Seiten

*) inkl. gesetzlicher MwSt.
Infodienst

Stets auf dem Laufenden – mit dem kostenlosen Infodienst!

Ihre E-Mail-Adresse: