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§ 42 Form der Beförderung

� 42 regelt die formalen Voraussetzungen, unter denen eine Bef�rderung � d. h. Verleihung eines h�heren Dienstgrades � zu erfolgen hat (zum Begriff der Bef�rderung vgl. Yk � 4 Rz 7). Die materiellen Grundlagen f�r die Bef�rderung sind nicht in � 4 Abs. 1 Nr. 3 enthalten, der lediglich den Begriff der Bef�rderung definiert, sondern in den Ernennungs- und Verwendungsgrunds�tzen des � 3 und in � 5 SLV, die bestimmen, unter welchen Voraussetzungen ein h�herer Dienstgrad verliehen werden darf. F�r die Bef�rderung der Soldaten, die auf Grund der Wehrpflicht Wehrdienst leisten, gilt � 58 Abs. 2 WPflG.

Zitierfähig mit Smartlink: https://www.gkoeddigital.de/gkoed_01_yk_0042

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