Stets auf dem Laufenden – mit dem kostenlosen Infodienst!
§ 42 Entsprechende Anwendung, der Vorschriften über die Wahl des Bezirkspersonalrats
§ 42 ging unter Anpassung an die neue Paragraphenfolge inhaltsgleich aus § 43 PersVWO 1955 hervor. Die Vorschrift ist bisher nicht geändert worden. Zum Betriebsverfassungsrecht s. H § 32 Rz 1c.
Zitierfähig mit Smartlink: https://www.gkoeddigital.de/gkoed_05_h_0042
- Sie sind bereits Kunde der Datenbank "Gesamtkommentar Öffentliches Dienstrecht" dann melden Sie sich bitte im Kundenlogin an.
- Möchten auch Sie Kunde der Datenbank "Gesamtkommentar Öffentliches Dienstrecht" werden, dann bestellen Sie Ihren Zugang noch heute.



