Startseite » Inhalt » Recht der Arbeitnehmer im öffentlichen Dienst » § 4 Zuordnung der Vergütungs- und Lohngruppen
  • Schreiben Sie uns!
  • Seite empfehlen
  • Druckansicht

§ 4 Zuordnung der Vergütungs- und Lohngruppen

Im ersten Schritt der Überleitung wird der Arbeitnehmer nach § 4 ausgehend von seiner bisherigen tariflichen Vergütungs- bzw. Lohngruppe (und deren „Fallgruppe“) einer Entgeltgruppe des TV-L (bzw. einer Überleitungsgruppe des TVÜ) zugeordnet. § 4 entspricht im wesentlichen dem § 4 TVÜ Bund, so dass im allgemeinen auf die Erläuterungen bei F § 4 verwiesen werden kann.

Zitierfähig mit Smartlink: https://www.gkoeddigital.de/gkoed_04_g_0004

Ihr Zugang zur Datenbank "Gesamtkommentar Öffentliches Dienstrecht"
  • Sie sind bereits Kunde der Datenbank "Gesamtkommentar Öffentliches Dienstrecht" dann melden Sie sich bitte im Kundenlogin an.
  • Möchten auch Sie Kunde der Datenbank "Gesamtkommentar Öffentliches Dienstrecht" werden, dann bestellen Sie Ihren Zugang noch heute.
Dieses Dokument einzeln kaufen
  • schnell informieren: downloaden und lesen
  • auf Wissen vertrauen: geprüfte Fachinformation als PDF
  • bequem zahlen: Zahlung gegen Rechnung, durch Bankeinzug oder per Kreditkarte
€ 10,91 *) PDF | 7 Seiten

*) inkl. gesetzlicher MwSt.
Infodienst

Stets auf dem Laufenden – mit dem kostenlosen Infodienst!

Ihre E-Mail-Adresse: