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§ 4 Vermittlung und Aussprache
Die Vorschrift enthält die Regelungen über die Voraussetzungen und die Durchführung von Vermittlung und Aussprache, außerdem die Legaldefinition des Betroffenen (Rz 31f.).
Zitierfähig mit Smartlink: https://www.gkoeddigital.de/gkoed_01_yo_0004
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