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§ 39 Anrechnung von Freiheitsentziehung auf die Disziplinarmaßnahme
§ 39 entspricht mit redaktionellen Anpassungen, unter anderem an die geschlechtergerechte Sprache, dem bisherigen § 39 WDO.
Zitierfähig mit Smartlink: https://www.gkoeddigital.de/gkoed_01_yw_0039
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