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§ 38 Begriffsbestimmungen

In § 38 sind – für TVöD und TV-L übereinstimmend – einige im Tarifvertrag verwendete Begriffe näher umschrieben (Tarifgebiete West/Ost, „einvernehmliche“ Dienstvereinbarung, „leistungsgeminderte“ Beschäftigte, Angestellte/Arbeiter), bzw. werden (Absatz 2) betriebsverfassungsrechtliche Begriffe auf den personalvertretungsrechtlichen Bereich erstreckt. Die verbindlichen Umschreibungen gewährleisten das über den gesamten Tarifvertrag hinweg einheitliche Verständnis.

Zitierfähig mit Smartlink: https://www.gkoeddigital.de/gkoed_04_e_0038

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