Startseite » Inhalt » Beamtenrecht des Bundes und der Länder, Richterrecht und Wehrrecht » § 32 Dienstzeitbescheinigung und Dienstzeugnis
  • Schreiben Sie uns!
  • Seite empfehlen
  • Druckansicht

§ 32 Dienstzeitbescheinigung und Dienstzeugnis

Die Vorschrift behandelt die Dienstbescheinigung und das Dienstzeugnis, die einer Soldatin oder einem Soldaten nach deren Ausscheiden aus dem Dienst oder in Erwartung des Ausscheidens zu erteilen sind. Ebenso wenig wie die Dienstzeitbescheinigung ist das Dienstzeugnis als dienstliche Beurteilung zu verstehen, weil diese lediglich für den internen Dienstgebrauch zur Feststellung der Verwendungsmöglichkeiten einer Soldatin oder eines Soldaten einschließlich einer sachlich und rechtlich richtigen Auslese bei Beförderungsentscheidungen bestimmt ist. § 2 SLV und § 29 finden keine Anwendung (vgl. Yk § 29 Rz 18). § 32 entspricht inhaltlich im Wesentlichen dem § 85 BBG (vgl. Corsmeyer in Fürst GKÖD, Bd I, Teil 2c, L § 85). Darüber hinaus existieren im Dienst- und Arbeitsrecht des Privatrechts und öffentlichen Dienstrechts inhaltlich vergleichbare Bestimmungen über das Zeugnis (§ 630 BGB, § 109 GewO, § 35 TVöD), weshalb die dortigen Regelungen über Form und Inhalt des Zeugnisses nicht unterschiedlich ausgelegt werden dürfen. Die hierzu ergangene Rechtsprechung und Literatur ist zur Beantwortung von Fragen des Dienstzeugnisses von Soldatinnen und Soldaten, auch unter dem Aspekt der Vergleichbarkeit mit Arbeitszeugnissen der Privatwirtschaft beim späteren Wechsel ins zivile Berufsleben, mit heranzuziehen (in diese Richtung Kugele in: Kugele, BBG, § 85 Rn 6).

Zitierfähig mit Smartlink: https://www.gkoeddigital.de/gkoed_01_yk_0032

Ihr Zugang zur Datenbank "Gesamtkommentar Öffentliches Dienstrecht"
  • Sie sind bereits Kunde der Datenbank "Gesamtkommentar Öffentliches Dienstrecht" dann melden Sie sich bitte im Kundenlogin an.
  • Möchten auch Sie Kunde der Datenbank "Gesamtkommentar Öffentliches Dienstrecht" werden, dann bestellen Sie Ihren Zugang noch heute.
Dieses Dokument einzeln kaufen
  • schnell informieren: downloaden und lesen
  • auf Wissen vertrauen: geprüfte Fachinformation als PDF
  • bequem zahlen: Zahlung gegen Rechnung, durch Bankeinzug oder per Kreditkarte
€ 15,41 *) PDF | 10 Seiten

*) inkl. gesetzlicher MwSt.
Infodienst

Stets auf dem Laufenden – mit dem kostenlosen Infodienst!

Ihre E-Mail-Adresse: